In Bezug auf folgende Berliner Institutionen können Sie Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abgebenSenatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur Hinweisabgabe Der Regierende Bürgermeister von BerlinSenatskanzlei(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeSenatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeSenatsverwaltung für Finanzen(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung(Öffentliche Körperschaft)Zur Hinweisabgabe Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeSenatsverwaltung für Inneres und Sport(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeSenatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeSenatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeSenatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeBezirksamt Marzahn-Hellersdorf(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeBezirksamt Pankow (ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeBezirksamt Spandau(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur HinweisabgabeBezirksamt Steglitz-Zehlendorf(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)Zur Hinweisabgabe