In Bezug auf folgende Institutionen können Sie Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und der EU-Whistleblower-Richtlinie abgegeben

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei

(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)

Zur Hinweisabgabe

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)

Zur Hinweisabgabe

Senatsverwaltung für Finanzen

(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)

Zur Hinweisabgabe

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)

Zur Hinweisabgabe

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)

Zur Hinweisabgabe

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)

Zur Hinweisabgabe

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)

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Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen

(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

(ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT)

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Lobbycontrol e. V.

(NGO)

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Whistleblower-Netzwerk e.V.

(NGO)

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Foodwatch e. V.

(NGO)

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Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

(NGO)

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